Handreichung zur Cloud Nutzung
In den Angeboten der IT-Branche sind Cloud-Dienste allgegenwärtig und sehr einfach zugänglich. Gerade wegen dieser einfachen Verfügbarkeit ist es unverzichtbar, sich über Zweck, Art und Umfang der beabsichtigten Nutzung Gedanken zu machen und den Nutzen ggf. gegen den Schutzbedarf der zu verarbeitenden Daten abzuwägen. Dazu muss man sich fragen,welcher Schaden entsteht, wenn Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit der Daten verletzt werden.
Einen ersten entsprechenden Überblick über relevante Aspekte der Cloud-Nutzung gibt unsere Cloud-Handreichung. Im Falle von Überlegungen zur Verlagerung von Geschäftsprozessen (ganz oder in Teilen) wird dringend empfohlen, sich gezielt mit dem IT Center (für Angehörige von wissenschaftlichen Einrichtungen), dem Dezernat 5 (für Angehörige der Zentralen Hochschulverwaltung) oder dem Datenschutzbeauftragten in Verbindung zu setzen und bestehende Rahmenverträge über Cloud-Dienste bei der Auswahl zu berücksichtigen.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie der Webseite zur Cloud-Nutzung an der RWTH sowie der erwähnten Handreichung des IT Centers.