Haben Sie Interesse an Mathematik, Informatik und anderen Naturwissenschaften?
Möchten Sie sowohl theoretisch studieren als auch viel praktische Erfahrung sammeln?
Sind Sie neugierig darauf, professionell im Team Software entwickeln zu lernen?
In der dualen Ausbildung zu mathematisch-technischen Softewareentwickler*innen (MATSE) mit dem ausbildungsintegrierenden Studium „Angewandte Mathematik und Informatik (B.Sc.)“ der FH Aachen können Sie dies alles verbinden.
Die duale Ausbildung zum MATSE beginnt am ersten Werktag im September. Eine Bewerbung ist ganzjährig möglich.
Voraussetzungen
Als Schüler*in sollten Sie gute Schulnoten, insbesondere in den Fächern Mathematik und in den Naturwissenschaften, mitbringen. Das Abitur oder Fachabitur mit voller Praxisphase muss zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegen, jedoch im aktuellen Schuljahr angestrebt werden.
Als Studiengangwechsler*in sollten Sie weiterhin Lust haben, sich auf Mathematik und Informatik einzulassen, und sollten nicht final in einem verwandten oder vergleichbaren Studiengang exmatrikuliert worden sein.
Dokumente für die Bewerbung
Ihre Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als MATSE sollte aus den folgenden Dokumenten bestehen:
- einem Bewerbungsanschreiben,
- einem aktuellen Lebenslauf mit Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- einer Kopie des Abiturzeugnisses (Allgemeine Hochschulreife) oder des Fachabiturzeugnisses (Fachhochschulreife) mit Nachweisen zur vollen Praxisphase. Im Fall, dass das Abschlussdokument noch nicht vorliegt, beinhaltet Ihre Bewerbung Ihre letzten beiden Halbjahreszeugnisse.
- wenn Sie Ihren Abschluss (Allgemeine Hochschulreife/Abitur) im Ausland erworben haben, wird der Nachweis über einen Sprachtest benötigt. Bitte informieren Sie sich hierzu zusätzlich auf unserer Seite für Bewerbende mit ausländischem Abschluss.
- wenn Sie aktuell studieren oder ein Studium beendet haben, so beinhaltet Ihre Bewerbung einen Notenspiegel bzw. das Abschlussdokument des vorherigen Studiums.
Jedes Dokument, das nicht in deutscher Sprache verfasst ist, muss in einer ins Deutsche übersetzten, beglaubigten Fassung eingesendet werden.